Pflegehilfsmittel sind Produkte, die dazu dienen, die Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen zu erleichtern. Dabei handelt es sich um Gegenstände, die im Alltag unterstützen und zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen sollen. Einige Beispiele für Pflegehilfsmittel sind Inkontinenzprodukte, Pflegecremes, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, oder auch Greif- und Stehhilfen.
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder höher gibt es die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenfrei zu erhalten. Hierbei handelt es sich um Produkte im Wert von bis zu 40,00 € monatlich, die von den Pflegekassen bezahlt werden. Die Kostenübernahme gilt dabei für eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln und kann je nach individuellem Bedarf unterschiedlich ausfallen.
Um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kostenfrei zu erhalten, müssen diese bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Hierbei ist es wichtig, einen Bedarf nachzuweisen und eine ärztliche Verordnung vorzulegen. Die Pflegekasse prüft dann den Antrag und stellt die Kostenübernahme sicher, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln kann dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen länger in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können und ihre Lebensqualität verbessert wird.