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Anspruch auf Pflegeberatung

Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben einen Rechtsanspruch auf Pflegeberatung gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für sie die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt. Gleiches gilt für Versicherte, die noch keine Leistungen beziehen, aber einen Antrag auf Leistungen gestellt haben und bei denen ein Hilfs- und Beratungsbedarf erkennbar ist. Der Anspruch besteht auch, wenn sich Versicherte an die Pflegekassen wenden, um ihre Pflegebedürftigkeit durch ein Gutachten feststellen zu lassen. Auch pflegende Angehörige und andere Personen, zum Beispiel ehrenamtlich Pflegende, haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung. Voraussetzung ist das Einverständnis des Pflegebedürftigen.

Die Inanspruchnahme der Pflegeberatung ist freiwillig. Die Pflegekasse benennt den Rat suchenden eine für sie persönlich zuständige Pflegeberaterin bzw. einen zuständigen Pflegeberater, an die bzw. den sie sich mit allen Fragen wenden können. Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekasse verfügen über umfassende Kenntnisse insbesondere im Sozial- und Sozialversicherungsrecht und haben eine besondere Qualifikation für die Pflegeberatung erworben. Sobald Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen gestellt oder die Notwendigkeit einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit angezeigt haben, erhalten Sie von der Pflegekasse entweder unter Angabe eines Ansprechpartners das Angebot für einen konkreten Beratungstermin, der spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang wahrgenommen werden muss, oder einen Beratungsgutschein, in dem unabhängige und neutrale Beratungsstellen benannt sind, bei denen dieser ebenfalls innerhalb der Zweiwochenfrist zu Lasten der Pflegekasse eingelöst werden kann.

Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater, die die Beratung auf Wunsch auch zu Hause und zu einem späteren Zeitpunkt durchführen, nehmen sich Ihrer Sorgen und Fragen an, ermitteln den individuellen Hilfebedarf, beraten umfassend über das vorhandene Leistungsangebot und begleiten in der jeweiligen Pflegesituation. Die Pflegeberatung kann auf Wunsch durch barrierefreie digitale Angebote der Pflegekassen ergänzt werden. Bei Bedarf und auf Wunsch erstellen die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater auch einen individuellen Versorgungsplan mit den für den Pflegebedürftigen notwendigen Hilfen.Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sollen bei Bedarf auch über Angebote und Leistungen der Pflegeversicherung informieren, die Pflegepersonen, also insbesondere pflegende Angehörige, entlasten und unterstützen.

Beratung im Pflegestützpunkt

In einem Pflegestützpunkt wird die Beratung und Vernetzung aller pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen gebündelt. Der Pflegestützpunkt bildet das gemeinsame Dach, unter dem sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe und der Sozialhilfeträger abstimmen und hilfesuchenden Betroffenen die in Frage kommenden Sozialleistungen erläutern und beratend zur Seite stehen. Anspruchsberechtigte können die Pflegeberatung auch in einem Pflegestützpunkt in Anspruch nehmen. Über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt informieren die Pflegekassen.

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